Allgemeine Geschäftsbedingungen
unus MunDus / Dr. Nicole Werner und Roland Niemer
§1 Allgemein
Alle Leistungen von Dr. Nicole Werner und Roland Niemer unterliegen diesen AGB.
§2 Veranstaltungen für Kunden
Seminare oder Workshops, in denen Nicole Werner und/oder Roland Niemer für eine:n Kund:in lehrend oder moderierend tätig wird, werden von ihnen nach bestem Wissen und Können ausgeführt. Ein Vertrag kommt in der Regel durch den E-Mail-Austausch oder mündlich per Telefon zustande. Auf eine gesonderte Verschriftlichung legen Nicole Werner und Roland Niemer keinen Wert. Vertrauen gegen Vertrauen.
§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, sind die Veranstalter:innen berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz der Schweizer Nationalbank. Bei schriftlicher Mahnung sind die Veranstalter:innen berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 10 CHF zu berechnen. Zahlungen sind für den/die Empfänger:in grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des/der Veranlassers/Veranlasserin der Transaktion.
Alle Honorare und Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersatz als getrennt vereinbart.
§4 Stornobedingungen
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem/der Auftraggeber:in 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Nimmt der/die Auftraggeber:in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin.
§5 Absage Einzel-Coachingtermine
Stornierungen von Einzel-Coachings durch den/die Kund:in müssen mindestens sieben Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Wenn das Coaching innerhalb von vier Werktagen abgesagt wird, fallen 100% des vereinbarten Honorars an. Eventuell anfallende Stornogebühren, wie z.B. Hotel, Raummiete, etc. werden von dem/der Vertragspartner:in übernommen, ebenso entstandene Fahrtkosten.
Sollte ein Termin von Seiten des/der Coach aufgrund höherer Gewalt (u.a. auch Krankheit, Unfall o.ä.) verschoben werden müssen, wird der/die Coach telefonisch unter einer zu hinterlassenden Rufnummer schnellstmöglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten.
Fallen Nicole Werner und/oder Roland Niemer wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren, nicht von ihnen zu verursachten Gründen aus, so kann ein:e Ersatzdozent:in benannt oder ein Ersatztermin vereinbart werden. Wird kein:e geeignete:r Ersatzdozent:in oder -termin gefunden, werden ggf. geleistete Vorauszahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner:innen werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des/der anderen Vertragspartners/in mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner:innen nutzen oder verarbeiten personenbezogene Daten des/der jeweils anderen Vertragspartners/in nur für vertraglich vereinbarte Zwecke. Sie sichern diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und werden sie nur mit Zustimmung des/der anderen Vertragspartners/in an Dritte weitergeben.
Nicole Werner und Roland Niemer ist der besondere Schutz von Kundendaten ein großes Anliegen. Sie verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen des Coachings oder in Klärungen zugetragenen Informationen die Person selbst oder ihr Unternehmen bzw. beteiligte Personen betreffend, auch über die Beendigung des Coachings/ Trainings hinaus, Stillschweigen zu bewahren sowie schriftliche Unterlagen sorgfältig verschlossen aufzubewahren.
Nicole Werner und Roland Niemer sind berechtigt, die Beratungssituationen zwecks Qualitätssicherung anonymisiert in einer Super- oder Intervisionsgruppe zu reflektieren sowie – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – den Namen der auftraggebenden Institution in ihre Referenzliste, u.a. auf der Webseite von unus MunDus aufzunehmen.
§7 Haftung
Bei der Coaching- und Klärungshilfetätigkeit handelt es sich um eine Dienstleistung, die keine Erfolgsgarantie beinhaltet. Alle gegebenen Empfehlungen sind sorgfältig abgewogen. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an Coachings oder Klärungen oder Workshops oder Seminaren setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Sitzungen sind kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung oder Psychotherapie. Im Honorar/ in den Teilnahmegebühren ist keine Versicherung enthalten.
§8 Gerichtstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Basel.
§9 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem/der Auftraggeber:in gilt das Recht der Schweiz. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferant:inneen direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der jeweiligen Lieferant:innen. Zusätzlich oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Stand: Basel, 01.02.2024 (Ãnderungen vorbehalten)